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RUND 30-MAL IN OSTBAYERN FÜR SIE DA.

Tinnitus

Wir helfen mit moderner Technik und individueller Therapie

Ständiges Piepen, Pfeifen oder Rauschen im Ohr – Tinnitus kann sehr belastend sein. Millionen Menschen sind betroffen, doch nur wenige wissen: Digitale Hörsysteme und spezielle Tinnitus-Therapien können gezielt helfen, Ohrgeräusche zu lindern oder sogar vollständig zu verdrängen.

Was ist Tinnitus – und wie kann Technik helfen?

Tinnitus ist keine eigenständige Krankheit, sondern ein Symptom. Häufig entsteht er durch Hörminderung, Stress oder Lärmeinwirkung. Moderne Hörsysteme mit integrierter Tinnitus-Funktion können hier gezielt unterstützen:

  • Verstärkung fehlender Höranteile – Ohrgeräusche treten weniger dominant auf.
  • Tinnitus-Noiser oder Masker – erzeugen angenehme, beruhigende Geräusche zur Ablenkung.
  • Kombinationstherapie – individuell einstellbare Töne unterstützen das Gehirn dabei, den Tinnitus in den Hintergrund treten zu lassen.

Ziele der Tinnitus-Therapie

Linderung der Ohrgeräusche

Verbesserung der Hörfähigkeit

Stressreduktion und Entspannung

Wiedergewinnung der Lebensqualität

Förderung der Gewöhnung (Habituation)

Ablauf der Tinnitus-Versorgung bei uns

Gründliche Anamnese und Hörtest

Analyse Ihrer Hörsituation, der Tinnitus-Stärke und der persönlichen Belastung.

Individuelle Beratung

Vorstellung geeigneter Systeme und Therapiemöglichkeiten.

Anpassung eines Hörsystems mit Tinnitusmodul

Sie testen die Technik im Alltag – wir passen sie regelmäßig an Ihre Bedürfnisse an.

Begleitende Betreuung

Regelmäßige Nachsorgetermine, individuelle Anpassungen sowie Tipps zur Entspannung und zum besseren Umgang mit Tinnitus.

Wir beraten Sie transparent zu Kosten, Erstattungsmöglichkeiten und Alternativen – sprechen Sie uns einfach an.

Wer übernimmt die Kosten?

  • Gesetzliche Krankenkassen
    übernehmen in vielen Fällen die Grundversorgung mit Hörgeräten – auch bei Tinnitus mit begleitender Hörminderung.

  • Private Krankenkassen
    erstatten häufig auch höherwertige Systeme, abhängig vom jeweiligen Vertrag.

  • Zusatzfunktionen
    wie Tinnitus-Noiser oder spezielle Hörsystemfunktionen gelten teilweise als Zuzahlungsleistungen, können jedoch als medizinisch notwendige Versorgung anerkannt werden.