Wir helfen mit moderner Technik und individueller Therapie
Ständiges Piepen, Pfeifen oder Rauschen im Ohr – Tinnitus kann sehr belastend sein. Millionen Menschen sind betroffen, doch nur wenige wissen: Digitale Hörsysteme und spezielle Tinnitus-Therapien können gezielt helfen, Ohrgeräusche zu lindern oder sogar vollständig zu verdrängen.
Was ist Tinnitus – und wie kann Technik helfen?
Tinnitus ist keine eigenständige Krankheit, sondern ein Symptom. Häufig entsteht er durch Hörminderung, Stress oder Lärmeinwirkung. Moderne Hörsysteme mit integrierter Tinnitus-Funktion können hier gezielt unterstützen:
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Verstärkung fehlender Höranteile – Ohrgeräusche treten weniger dominant auf.
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Tinnitus-Noiser oder Masker – erzeugen angenehme, beruhigende Geräusche zur Ablenkung.
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Kombinationstherapie – individuell einstellbare Töne unterstützen das Gehirn dabei, den Tinnitus in den Hintergrund treten zu lassen.
Ziele der Tinnitus-Therapie
Linderung der Ohrgeräusche
Verbesserung der Hörfähigkeit
Stressreduktion und Entspannung
Wiedergewinnung der Lebensqualität
Förderung der Gewöhnung (Habituation)
Ablauf der Tinnitus-Versorgung bei uns
Gründliche Anamnese und Hörtest
Analyse Ihrer Hörsituation, der Tinnitus-Stärke und der persönlichen Belastung.
Individuelle Beratung
Vorstellung geeigneter Systeme und Therapiemöglichkeiten.
Anpassung eines Hörsystems mit Tinnitusmodul
Sie testen die Technik im Alltag – wir passen sie regelmäßig an Ihre Bedürfnisse an.
Begleitende Betreuung
Regelmäßige Nachsorgetermine, individuelle Anpassungen sowie Tipps zur Entspannung und zum besseren Umgang mit Tinnitus.
Wir beraten Sie transparent zu Kosten, Erstattungsmöglichkeiten und Alternativen – sprechen Sie uns einfach an.
Wer übernimmt die Kosten?
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Gesetzliche Krankenkassen
übernehmen in vielen Fällen die Grundversorgung mit Hörgeräten – auch bei Tinnitus mit begleitender Hörminderung. -
Private Krankenkassen
erstatten häufig auch höherwertige Systeme, abhängig vom jeweiligen Vertrag. -
Zusatzfunktionen
wie Tinnitus-Noiser oder spezielle Hörsystemfunktionen gelten teilweise als Zuzahlungsleistungen, können jedoch als medizinisch notwendige Versorgung anerkannt werden.