Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen des Hörgeräte-Akustikers.
I. Besondere Bedingungen für Kaufverträge

1. Abschluss des Kaufvertrages

Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Hörgeräte-Akustiker die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigt oder die Bestellung durch Lieferung der Ware bzw. durch Mitteilung der Auslieferung der Ware annimmt.

2. Lieferfähigkeit/Lieferzeit

Lieferfristen oder –termine sind unverbindlich, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Lieferung durch den Hörgeräte-Akustiker erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Dies gilt für den Fall, dass die Nichtbelieferung von Hörgeräte-Akustikern nicht zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit seinem Zulieferer.

3. Übernahme des Kaufgegenstandes

Nimmt der Kunde den Kaufgegenstand nicht fristgemäß ab, ist der Hörgeräte-Akustiker berechtigt, nach erfolgloser Setzung einer angemessenen Frist zu Abnahme vom Vertrag zurück zu treten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Verlangt der Hörgeräte-Akustiker Schadensersatz aufgrund des Verzuges, so beträgt der Schadensersatz 15 % des ver-einbarten Preises ohne Mehrwertsteuer. Der Schadensersatz ist niedriger anzusetzen oder entfällt, wenn der Käufer nach-weist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem Hörgeräte-Akustiker vorbehalten.

4. Sachmängel

Die Gewährleistung bei Kauf von Gegenständen richtet sich nach den gesetzlichen Regeln. Ausgenommen von der Gewähr-leistung sind Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, mangelnder oder falscher Pflege oder auf ausgelaufene bzw. auf die Verwendung ungeeigneter Batterien zurückzuführen sind.

II. Besondere Bedingungen für Reparaturen und sonstige handwerkliche Leistungen

1. Handwerksgerechte Ausführung

Reparaturen und Anpassungen von Hörgeräten erfolgen so, wie es bei Werkleistungen der gleichen Art üblich ist und vom Kunden nach der Art des Werkes erwartet werden kann. Eine zweckmäßige Anpassung im Einzelfall erfolgt nach den Möglichkeiten, wie sie handwerksgerechter, üblicher Werkleistung entspricht.

2. Gewährleistung

Die Gewährleistung für Leistungen, Reparaturen und Anpassungen richtet sich nach den gesetzlichen Regeln. Die Ver-jährungsfrist für Ansprüche des Kunden gegen den Hörgeräte-Akustiker beträgt ein Jahr. Sie beginnt mit Abnahme der Werkleistung. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.

3. Rücktrittsvorbehalt

Ergibt sich trotz vorheriger handwerksgerechter, fachmännischer Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag zur Reparatur oder einer Anpassung des Gerätes nach den Maßstäben handwerksgerechter üblicher Leistung unausführbar ist, kann der Hörgeräte-Akustiker vom Vertrag zurücktreten. Im Falle eines solchen Rücktritts vom Vertrag durch den Hörgeräte-Akustiker hat der Kunde nur einen Anspruch auf Rückgabe des Gerätes in dem Zustand, in dem es sich nach der Bearbeitung befindet. Kosten werden vom Kunden in diesem Fall nicht erhoben. Für den Fall der Kosten-übernahme durch einen Kostenträger wird eine Kostenpauschale mit diesem abgerechnet.

III. Gemeinsame Bestimmungen

1. Privatrechtsverhältnis/Versicherungsleistungen Dritter

Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Hörgeräte-Akustiker sind privatrechtlicher Natur. Der Kunde ist grundsätzlich zur Zahlung der Leistung des Hörgeräte-Akustikers verpflichtet. Der Kunde wird von dieser Verpflichtung befreit, wenn eine Kostenübernahmeerklärung eines Sozialversicherungsträgers, einer Versorgungsbehörde oder eines Trägers der Heilfürsorge vorgelegt wird, die die Entgelte für die Lieferungen und Leistungen des Hörgeräte-Akustikers abdeckt. Entspricht eine Kostenübernahmeerklärung nicht dem vereinbarten Tarif für die Lieferung und/oder Leistung des Hörgeräte-Akustikers, wird sie nur als Kostenzuschusserklärung angenommen. Der Kunde bleibt zur Zahlung des nicht bezuschussten Betrages gegenüber dem Hörgeräte-Akustiker verpflichtet. Kunden, die bei Auftragserteilung keine Kostenübernahmeerklärung eines Sozialversicherungsträgers, einer Versorgungsbehörde oder eines Trägers der Heilfürsorge vorlegen, sind Selbstzahler. Legen Sie eine Kostenübernahmeerklärung später – aber noch vor Erteilung der abschließenden Kostenrechnung – vor, werden die Leistungen des Hörgeräte-Akustikers im Umfang der Kostenübernahmeerklärung direkt mit dem Kostenträger abgerechnet. Im übrigen bleibt der Kunde gegenüber dem Hörgeräte-Akustiker zur Zahlung verpflichtet.

2. Eigentum und Eigentumsvorbehalt

Die verkauften Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Hörgeräte-Akustikers. Gegenstände, die dem Kunden zur Probe übergeben werden, bleiben im Eigentum des Hörgeräte-Akustikers. Der Kunde ist verpflichtet Gegenstände, die im Eigentum des Hörgeräte-Akustikers stehen, pfleglich zu behandeln. Wartungsarbeiten muss der Kunde auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen lassen. Der Kunde haftet auch für leicht fahrlässige Beschädigungen des Gegenstandes.

3. Haftung

Die Haftung des Hörgeräte-Akustikers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beschränkt sich bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel beruhen, verjähren in einem Jahr. Diese Haftungs-beschränkungen stehen Ansprüchen des Kunden aufgrund des Produkthaftungsgesetzes, bei schuldhafter Ver-letzung von Leben, Körper oder Gesundheit nicht entgegen. Die Haftung für arglistiges Verhalten wird durch sie nicht beschränkt.

4. Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag für Verkäufe, Leistungen und Reparaturen wird mit Zustellung/Aushändigung der Rechnung an den Zahlungspflichtigen fällig. Teilzahlungen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden. Der Kunde kommt mit der Zahlung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung, die auf die Folgen des Verzuges besonders hinweist, leistet. Der Rechnungsbetrag ist während der Verzugszeit zu verzinsen. Der Verzinsungssatz beträgt für das Jahr 5 % über dem Basissatz.

5. Erfüllungsort

Der Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist am Sitz des Hörgeräte-Akustikers.

 

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